- Inkasso in Polen in 30 Tagen
- ohne Vorgebühren
- einmalige Forderungsabzahlung
- Vergleichsabschlüsse
- Verifizierung der Glaubwürdigkeit des Schuldners
- direkte Einziehung in ganz Polen
Abwicklung der Rückforderung auf gütlichem Wege binnen 30 Tagen
Ziel von AIF Kancelaria ist die maximale Verkürzung des Rückforderungsverfahrens in Polen auf gütlichem Wege. Die interne Vorgehensweise bei AIF Kancelaria bestimmt die Dauer dieses Verfahrens auf 30 Tage ab Empfang der Zahlungsaufforderung durch den Schuldner. In dieser Frist sollen die Verhandlungsführer die gesamte Schuldrückzahlung bzw. einen Vergleichsabschluss mit dem Schuldner erwirken. Beim Vergleichsabschluss kann sich natürlich diese Zeit verlängern, aber nur unter der Bedingung termingerechter Ratenzahlungen seitens der Schuldner.
AIF Kancelaria wird grundsätzlich für die wirksame Forderungsabwicklung vergütet. Das bedeutet, dass Sie uns, wenn es uns nicht gelingt die Schuld einzutreiben, keine Vergütung zu zahlen brauchen. Wir erheben auch keine Vorgebühren für Rückforderungen auf gütlichem Wege.
Die häufigste Form der Rückforderung ist die Vereinbarung eines schnellen Termins für die einmalige Forderungsabzahlung. Die Prozess- und Vollstreckungskosten können das Saldo der Verschuldung erheblich anwachsen lassen, was uns ein hervorragendes Argument bei den Verhandlungen mit dem Schuldner liefert. Dadurch können wir in dem Verfahren auf gütlichem Wege mehr „anbieten” als ein Gläubiger, der seine Schuld selbständig geltend macht.
Vergleichsabschluss zur Forderungsabsicherung
Häufig wird ein Vergleich mit dem Schuldner abgeschlossen, um die termingerechte Forderungsabzahlung in Ratenzahlungen sicherzustellen. Der Schuldner gewinnt dadurch die Möglichkeit, die Verschuldung in Ratenzahlungen zu begleichen, ohne dass sich sein Saldo um die Vollstreckungs- bzw. Gerichtskosten radikal vergrößert.
Der Schuldner verpflichtet sich dabei zur Auskunftserteilung über seine aktuelle Vermögenslage, von der die Dauer und Höhe von Ratenzahlungen abhängig gemacht werden. Gleichzeitig bereiten wir eine Dokumentation zur Durchführung eines Gerichtsverfahrens in Polen im Bedarfsfall vor.
Verifizierung der Glaubwürdigkeit des Schuldners durch Wirtschaftsauskunft
Beim Verfahren auf gütlichem Wege führen wir eine Wirtschaftsauskunft durch und prüfen die sonstigen Forderungen und die wirtschaftliche Lage des Schuldners. Diese Schritte sind sehr nützlich, um seine Verbindlichkeiten bei einem etwaigen Gerichtsverfahren einzuschätzen.
Direkte Einziehung in ganz Polen
Unsere Einziehungsdienste gegenüber Schuldnern leisten wir in ganz Polen. Wir verfügen über eine Reihe von Möglichkeiten, um mit den Schuldnern Kontakt per E-Mail, Fax, Telefon oder persönlich durch die Eintreiber aufzunehmen. Wir betreuen Schuldner in Stettin, Bielitz-Biała, Warschau, Posen, Lodz, Breslau und in mehreren Dutzend anderer Städte.