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Wie können Sie das Risiko der abzuschließenden Geschäfte minimieren?

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Überprüfung des potentiellen Geschäftspartners
Wenn Sie eine wirtschaftliche Tätigkeit führen, sollten Sie das Prinzip des beschränkten Vertrauens im Verhältnis zu potentiellen Geschäftspartnern beachten. Eine Überprüfung des zukünftigen Vertragspartners sollte zur Faustregel aller Wirtschaftsakteure werden.

Nachstehend finden Sie die Übersicht der gängigen Quellen, die ein Unternehmer nutzen kann, um das Risiko der abzuschließenden Geschäfte zu minimieren:

Schritt 1
Mit der Überprüfung der Handelspartner sollen Sie so früh wie möglich anfangen – am besten noch vor Vertragsabschluss. Die Unternehmer können eine Reihe von Maßnahmen treffen, um die Glaubwürdigkeit der Vertragspartner selbständig und diskret prüfen.

Landesweites Schuldnerregister
Alle Informationen in Bezug auf einen Partner, der seine Tätigkeit als Gesellschaft oder Vereinigung führt, können aus dem Landesgerichtsregister abgerufen werden. Das Landesgerichtsregister (KRS) erfüllt u.a. auch eine informative Funktion, indem die Informationen über den Rechtsstatus des Partners, die wichtigste Elemente seiner Finanzlage oder der seiner Vertreter an bestimmte Subjekte weitergegeben werden.

Das Register führt die für den Wirtschaftsumsatz wichtigen Angaben des jeweiligen Unternehmers wie Zoll- und Steuerschulden, Rückstände gegenüber der Sozialversicherungsanstalt (ZUS), Aufstellung der Gläubiger einschl. Bestimmung der fälligen Forderungen auf.
Grundbücher
Falls Sie eine Immobilie als Handelsgegenstand planen, sollen Sie die Informationen darüber im Grundbuch prüfen. Für jede Immobilie gibt es ein separates und nummeriertes Grundbuch (das Grundbuch wird der Immobilie und nicht dem Besitzer zugeschrieben).
In diesem Grundbuch finden Sie die Kennzeichnung der betreffenden Immobilie, die Eintragungen über Eigentümer sowie etwaige Gerichtsstreitigkeiten und Hypotheken (z.B. Kreditabsicherung durch eine Immobilie).