Auf dieser Etappe unserer Handlungen wird die Forderung zurückgezahlt bzw. abgesichert.
Wir treffen entsprechende Vereinbarungen mit dem Schuldner, rufen die Wirtschaftsauskunft ab und bereiten die Akten für das eventuelle Verfahren vor Gericht vor. Ferner erfolgt der Ausgleich bzw. die Übernahme der Verbindlichkeit durch den Schuldner.