Debt recovery

PREISLISTE für die Inkassodienste

 

 

Um Ihnen vollständige Informationen über die Abwicklung Ihres Auftrags erteilen zu können, stehen Ihnen unsere Mitarbeiter gern zur Verfügung. Sie können mit ihnen in folgenden Sprachen:

  • Englisch,
  • Deutsch,
  • Russisch,
  • Tschechisch und Slowakisch.

Die Abwicklung der Rückforderungen und allfälligen Informationen geschieht in polnischer Sprache. Informationen über den Stand der Angelegenheit sind laufend abrufbar.

Berichte in englischer Sprache werden einmal im Monat vorbereitet.

PREISLISTE für die Inkassodienste in Polen im Auftrag einer ausländischen Firma:

 Preisliste für Rückforderungen auf gütlichem Wege

Rückforderungen auf gütlichem Wege gegenüber einer Firma in Polen:

– Ohne Vorgebühren  
– Schuld bis 1250 Euro (5.000 PLN) – 20% Provision nach wirksamer Rückforderung
– Schuld bis 2500 Euro (10.000 PLN) – 18% Provision nach wirksamer Rückforderung
– Schuld bis 10.000 Euro (40.000 PLN) – 15% Provision nach wirksamer Rückforderung
– Schuld bis 20.000 Euro (80.000 PLN) – 10% Provision nach wirksamer Rückforderung
– Über 20.000 Euro – 5-10 % Provision nach wirksamer Rückforderung

Preisliste – Gerichtsverfahren

Gebühren bei Einleitung des Gerichtsverfahrens:

Vorbereitung der Klageschrift – 100 Euro
Vorbereitung der Klage, wenn diese ein Gespräch mit dem Kunden in seiner Sprache erfordert – 250 Euro
Beglaubigte Übersetzung für das Gericht (Übersetzung der Akten bis 15 Seiten) – ca. 250 Euro
Gerichtskosten (vom Schuldner eintreibbar) – 5 % des Schuldwertes
Vollstreckungsgebühr – 75 Euro

Die sonstigen Kosten für die Rechtsbetreuung und Verfahrensführung werden von AIF Kancelaria getragen.

 

Beispiel: Wenn wir vor Gericht eine Schuld in Höhe von 2500 Euro einklagen, betragen Ihre Kosten:

100 Euro für die Vorbereitung der Klageschrift,

125 Euro Gerichtsgebühr und

75 Euro Vollstreckungsgebühr.

Die Gesamtkosten belaufen sich dann auf 300 Euro. Dies wären also die gesamten Kosten für das Gerichtsverfahren, die Sie zu tragen hätten.

Die sonstigen Kosten für die Rechtsbetreuung und Verfahrensführung werden von AIF Kancelaria getragen.

 

Wenn die Unterlagen (Rechnungen, Verträge) in einer anderen Sprache als Polnisch verfasst sind und wenn der jeweilige Fall kompliziert ist, betragen Ihre Kosten:

250 Euro für die Vorbereitung der Klageschrift,

250 Euro für die beglaubigte Übersetzung der Akten,

125 Euro Gerichtsgebühr und

75 Euro Vollstreckungsgebühr.

Die Gesamtkosten belaufen sich dann auf 700 Euro. Dies wären also auch hier die gesamten Kosten für das Gerichtsverfahren, die Sie zu tragen hätten.

Die sonstigen Kosten für die Rechtsbetreuung und Verfahrensführung werden von AIF Kancelaria getragen.

 

Beispiel 2: Wenn wir vor Gericht eine Schuld in Höhe von 10.000 Euro einklagen, betragen Ihre Kosten:

250 Euro für die Vorbereitung der Klageschrift,

250 Euro für die beglaubigte Übersetzung der Akten,

500 Euro Gerichtsgebühr und

75 Euro Vollstreckungsgebühr.

Die Gesamtkosten belaufen sich dann auf 1075 Euro. Dies wären also die gesamten Kosten für das Gerichtsverfahren, die Sie zu tragen hätten.

Die sonstigen Kosten für die Rechtsbetreuung und Verfahrensführung werden von AIF Kancelaria getragen.

 

Die Gerichtskosten fordern wir von dem Schuldner nach dem gewonnenen Prozess zurück.